Tel. 0711 / 95 46 81 10
E-Mail: Teuke(at)bgc.de
Tel. 0711 / 95 46 81 14
E-Mail: Schoch(at)bgc.de
Wir vermieten Wohnungen generell mit unbefristeten Mietverträgen.
Der überwiegende Teil unserer Wohngebäude wurde vor 1970 erstellt. Diese sind jedoch größtenteils umfassend modernisiert. Darüber hinaus können wir Ihnen auch Wohnungen in Objekten anbieten, die in den letzten Jahren neu gebaut wurden.
Haben Sie Interesse, dann bewerben Sie sich mit dem folgenden Bewerbungsbogen. Den ausgefüllten Bewerbungsbogen senden Sie bitte postalisch an uns oder per E-Mail an wohnungsbewerbung@bgc.de. Bitte beachten Sie, dass die Übertragung unverschlüsselt erfolgt.
Um uns einen ersten Eindruck verschaffen zu können, stellt ein von Ihnen sorgsam ausgefüllter Interessentenbogen die Grundlage für die Vermietung einer Wohnung dar. Anhand Ihrer Angaben werden wir prüfen, ob wir Ihre Wohnungswünsche erfüllen können. Ist dies der Fall, legen wir sehr viel Wert darauf, Sie zeitnah persönlich kennen zu lernen. Stellen wir in dem gemeinsamen Gespräch fest, dass wir eine passende Wohnung für Sie haben, bekommen Sie von uns nach dem Gesprächstermin das entsprechende Wohnungsangebot schriftlich. Mit der Zusendung des Wohnungsangebotes erhalten Sie die Möglichkeit, die angebotene Wohnung zu besichtigen. Hierfür nehmen Sie in der Regel direkt Kontakt mit dem Vormieter auf. Bei bereits leer stehenden Wohnungen können Sie die Wohnung eigenständig besichtigen. Nach der Wohnungsbesichtigung wünschen wir uns von Ihnen eine schnellstmögliche Rückmeldung, ob Sie die Wohnung gerne anmieten möchten oder nicht. Anhand der vorliegenden Zusagen werden wir im Anschluss daran den Neumieter auswählen. Auswahlkriterien sind in erster Linie der zeitliche Eingang der Bewerbung sowie die Dauer der bereits vorhandenen Mitgliedschaft bei unserer Genossenschaft. Entscheiden wir uns für Sie, so erhalten Sie eine schriftliche Zusage.
Nach geltendem Recht dürfen wir Wohnungen nur an Mitglieder unserer Genossenschaft vermieten. Aus diesem Grund müssen Sie vor Ausfertigung des Mietvertrages eine Mitgliedschaft begründen. Diese erwerben Sie durch Zeichnung von zehn Geschäftsanteilen (Pflichtanteile) im Gesamtwert von insgesamt 1600,00 Euro. Die Mitgliedsaufnahme erfolgt nach Terminabsprache in unserer Geschäftsstelle.
Der Mitgliedsbeitrag muss von Ihnen bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf eines unserer Konten überwiesen oder an unserer Kasse bar einbezahlt werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Mitgliedsbeitrag in einer Summe zu zahlen ist.
Nein.
Neben dem Mitgliedsbeitrag verlangen wir keine Kaution.
Nein.
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie nur dann, wenn Sie eine preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") anmieten wollen. Davon haben wir jedoch nur noch sehr wenige in unserem Bestand.
Wie verhalte ich mich im Fall der Fälle richtig?
Zwei Fragen, die auch Sie sicherlich schon einmal beschäftigt haben. Wir möchten Ihnen daher ein paar sehr nützliche Hilfestellungen zu diesem schwierigen Thema geben.
Was ist ein Notfall?
Ein Notfall ist eine plötzlich auftretende Betriebsstörung, welche die Gesundheit oder das Leben von Menschen gefährdet. Weiter ist sie ein Ereignis, welches die Grundversorgung oder gar die Wohnung bzw. das Gebäude gefährdet. Beispiele hierfür sind: Wasserrohrbruch, Rückstau im Kanalsystem, Sturm- oder Brandschäden oder der Ausfall der gesamten Elektro- und Gas Versorgung.
Verstopfte Abläufe von Spülen bzw. Waschbecken, undichte Fenster, Luft im Heizkörper, hakende Schlösser oder Defekte an kleineren Dingen, wie zum Beispiel Lichtschalter oder Wasserhähnen sind für jedermann ärgerlich und es besteht ein Reparaturbedarf. Aber es sind keine Notfälle!
Wie verhalte ich mich richtig?
Bei Notfällen rufen Sie bitte unverzüglich den entsprechenden Notdienst an. Alle wichtigen Notrufnummern finden Sie auf unseren Aushängen an Ihrem Schwarzen Brett bzw. in Ihrem Schaukasten. Ihr Schwarzes Brett bzw. Ihr Schaukasten befindet sich in Ihrem Hauseingangsbereich.
Während unserer Geschäftszeiten informieren Sie bitte zusätzlich Ihren Hausmeister oder Ihre Ansprechpartner in der Verwaltung über den Notfall. Die Kontaktdaten dazu finden Sie ebenfalls auf Ihrem Schwarzen Brett bzw. in Ihrem Schaukasten.
Bei Reparaturbedarf (wenn es sich um keinen Notfall handelt) wenden Sie sich bitte während unserer Geschäftszeiten an Ihren Hausmeister. Die Kontaktdaten dazu finden Sie – wie bereits erwähnt - auf unseren Aushängen auf Ihrem Schwarzen Brett bzw. in Ihrem Schaukasten im Hauseingangsbereich.
Sollte der Reparaturbedarf außerhalb unserer Geschäftszeiten auftreten, so wenden Sie sich bitte am darauffolgenden Werktag an Ihren Hausmeister.
Abschließend bitten wir Sie, die Notrufnummern nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen. Diese Art der Einsätze verursachen höhere Kosten. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass bei unvernünftiger Verfahrensweise Zusatzkosten entstehen, müssen Sie mit einer Kostenbeteiligung rechnen.
In der Regel vermieten wir unsere Wohnungen mit Raufaser tapeziert und weiß gestrichen.
Bei Auszug können Sie die Wohnung geräumt und gereinigt an uns zurückgeben. Schönheitsreparaturen sind beim Verlassen der Wohnung nicht erforderlich. Von Ihnen vorgenommene Einbauten - wie z. B. Holzdecken, Laminatböden, Einbauschränke etc. - sowie eventuell entstandene Schäden und bunte Farbanstriche sind jedoch durch Sie selbst bzw. durch eine Fachfirma auf Ihre Kosten zu entfernen bzw. zu beheben. Ebenso sind Mustertapeten - so Sie unsere Raufasertapete entfernt bzw. übertapeziert haben - von Ihnen zu entfernen.
Sollte objektbezogen bisher keine Fremdvergabe an eine Reinigungsfirma erfolgt sein, so müssen Sie die Kehrwoche im Gebäude selbst durchführen. Unsere Hausordnung regelt dafür die Einzelheiten. Eine Umstellung auf Fremdfirmen begrüßen wir, dies bedarf im Bestand allerdings der Zustimmung aller Mietparteien eines Objektes. Die Kehrwoche im Außenbereich inkl. Schnee- und Eisbeseitigung wird in der Regel durch unsere Hausmeister erledigt.
Nach Einzahlung Ihres Mitgliedsbeitrages eröffnen wir für Sie ein Mitgliedskonto. Für Ihr Mitgliedsguthaben erhalten Sie im Fall der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung jährlich eine Dividende. Diese stellt einen Kapitalertrag dar, der entweder versteuert werden muss oder steuerlich freigestellt werden kann. Die entsprechenden Formulare hierfür erhalten Sie von uns. Auszahlen können wir Ihr Mitgliedsguthaben erst dann, wenn Sie als Mitglied bei uns ausgeschieden sind. Hierzu bedarf es der schriftlichen Kündigung, die nach Gesetz und Satzung (diese erhalten Sie vor Abgabe der Beitrittserklärung) nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende (Stichtag ist der 30.09.) erfolgen kann. Die Auszahlung erfolgt dann im Folgejahr nach der Mitgliederversammlung, in der Regel in der Jahresmitte.
Bitte beachten Sie ferner, dass die Mitgliedschaft nicht gekündigt werden kann, solange Ihr Mietverhältnis bei uns besteht. Auch wird mit einer Wohnungskündigung nicht automatisch die Mitgliedschaft gekündigt. Es handelt sich hierbei um zwei separate Verträge.
Wie bereits erwähnt, können Sie Ihr Geschäftsguthaben nur jeweils zum Ende eines Jahres kündigen. Für die Kündigung Ihrer Wohnung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Dementsprechend kann ein Mietvertrag über Wohnraum vom Mieter - unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses – bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Auch der Samstag ist dabei als Werktag anzusehen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies für Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats.
Liebes Mitglied,
Sie haben sich für eine Wohnung bei uns entschieden und gerade Ihre Mitgliedschaft begründet. Sobald Sie nun noch den Nutzungsvertrag unterschrieben haben, können Sie in Ihr neues Zuhause einziehen. Wir wünschen uns, dass Sie sich möglichst lange wie "zu Hause" fühlen. Damit dies auch gelingt, hier ein paar nützliche Tipps, die vieles erleichtern und manchen Ärger verhindern: