Derzeit haben wir leider keine Wohnungen im Angebot. Gerne wenden Sie sich an unsere nebenstehenden Ansprechpartnerinnen oder füllen Sie einen Interessentenbogen aus. Wir berücksichtigen dann Ihr Interesse und melden uns sobald es interessante Angebote für Sie gibt.
Tel. 0711 / 95 46 81 10
E-Mail: Teuke(at)bgc-cannstatt.de
Tel. 0711 / 95 46 81 14
E-Mail: Schoch(at)bgc-cannstatt.de
Wir vermieten Wohnungen generell mit unbefristeten Mietverträgen.
Der überwiegende Teil unserer Wohngebäude wurde vor 1970 erstellt. Diese sind jedoch größtenteils umfassend modernisiert. Darüber hinaus können wir Ihnen auch Wohnungen in Objekten anbieten, die in den letzten Jahren neu gebaut wurden.
Haben Sie Interesse, dann bewerben Sie sich mit dem folgenden Bewerbungsbogen.
Um uns einen ersten Eindruck verschaffen zu können, stellt ein von Ihnen sorgsam ausgefüllter Interessentenbogen die Grundlage für die Vermietung einer Wohnung dar. Anhand Ihrer Angaben werden wir prüfen, ob wir Ihre Wohnungswünsche erfüllen können. Ist dies der Fall, legen wir sehr viel Wert darauf, Sie zeitnah persönlich kennen zu lernen. Stellen wir in dem gemeinsamen Gespräch fest, dass wir eine passende Wohnung für Sie haben, bekommen Sie von uns nach dem Gesprächstermin das entsprechende Wohnungsangebot schriftlich. Mit der Zusendung des Wohnungsangebotes erhalten Sie die Möglichkeit, die angebotene Wohnung zu besichtigen. Hierfür nehmen Sie in der Regel direkt Kontakt mit dem Vormieter auf. Bei bereits leer stehenden Wohnungen können Sie die Wohnung eigenständig besichtigen. Nach der Wohnungsbesichtigung wünschen wir uns von Ihnen eine schnellstmögliche Rückmeldung, ob Sie die Wohnung gerne anmieten möchten oder nicht. Anhand der vorliegenden Zusagen werden wir im Anschluss daran den Neumieter auswählen. Auswahlkriterien sind in erster Linie der zeitliche Eingang der Bewerbung sowie die Dauer der bereits vorhandenen Mitgliedschaft bei unserer Genossenschaft. Entscheiden wir uns für Sie, so erhalten Sie eine schriftliche Zusage.
Nach geltendem Recht dürfen wir Wohnungen nur an Mitglieder unserer Genossenschaft vermieten. Aus diesem Grund müssen Sie vor Ausfertigung des Mietvertrages eine Mitgliedschaft begründen. Diese erwerben Sie durch Zeichnung von zehn Geschäftsanteilen (Pflichtanteile) im Gesamtwert von insgesamt 1600,00 Euro. Die Mitgliedsaufnahme erfolgt nach Terminabsprache in unserer Geschäftsstelle.
Der Mitgliedsbeitrag muss von Ihnen bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf eines unserer Konten überwiesen oder an unserer Kasse bar einbezahlt werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Mitgliedsbeitrag in einer Summe zu zahlen ist.
Nein.
Neben dem Mitgliedsbeitrag verlangen wir keine Kaution.
Nein.
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie nur dann, wenn Sie eine preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") anmieten wollen. Davon haben wir jedoch nur noch sehr wenige in unserem Bestand.
In der Regel vermieten wir unsere Wohnungen mit Raufaser tapeziert und weiß gestrichen.
Bei Auszug können Sie die Wohnung geräumt und gereinigt an uns zurückgeben. Schönheits-reparaturen sind beim Verlassen der Wohnung nicht erforderlich. Von Ihnen vorgenommene Einbauten - wie z. B. Holzdecken, Laminatböden, Einbauschränke etc. - sowie eventuell entstandene Schäden und bunte Farbanstriche sind jedoch durch Sie selbst bzw. durch eine Fachfirma auf Ihre Kosten zu entfernen bzw. zu beheben. Ebenso sind Mustertapeten - so Sie unsere Raufasertapete entfernt bzw. übertapeziert haben - von Ihnen zu entfernen.
Sollte objektbezogen bisher keine Fremdvergabe an eine Reinigungsfirma erfolgt sein, so müssen Sie die Kehrwoche im Gebäude selbst durchführen. Unsere Hausordnung regelt dafür die Einzelheiten. Eine Umstellung auf Fremdfirmen begrüßen wir, dies bedarf im Bestand allerdings der Zustimmung aller Mietparteien eines Objektes. Die Kehrwoche im Außenbereich inkl. Schnee- und Eisbeseitigung wird in der Regel durch unsere Hausmeister erledigt.
Nach Einzahlung Ihres Mitgliedsbeitrages eröffnen wir für Sie ein Mitgliedskonto. Für Ihr Mitgliedsguthaben erhalten Sie im Fall der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung jährlich eine Dividende. Diese wird in Form von weiteren (freiwilligen) Geschäftsanteilen auf Ihrem Mitgliedskonto angespart und stellt einen Kapitalertrag dar, der entweder versteuert werden muss oder steuerlich freigestellt werden kann. Die entsprechenden Formulare hierfür erhalten Sie von uns. Auszahlen können wir Ihr Mitgliedsguthaben erst dann, wenn Sie als Mitglied bei uns ausgeschieden sind. Hierzu bedarf es der schriftlichen Kündigung, die nach Gesetz und Satzung (diese erhalten Sie vor Abgabe der Beitrittserklärung) nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende (Stichtag ist der 30.09.) erfolgen kann. Die Auszahlung erfolgt dann im Folgejahr nach der Mitglieder-versammlung, in der Regel in der Jahresmitte. Bitte beachten Sie ferner, dass die Mitgliedschaft nicht gekündigt werden kann, solange Ihr Mietverhältnis bei uns besteht. Auch wird mit einer Wohnungskündigung nicht automatisch die Mitgliedschaft gekündigt. Es handelt sich hierbei um zwei separate Verträge.
Wie bereits erwähnt, können Sie Ihr Geschäftsguthaben nur jeweils zum Ende eines Jahres kündigen. Für die Kündigung Ihrer Wohnung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Dementsprechend kann ein Mietvertrag über Wohnraum vom Mieter - unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses – bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Auch der Samstag ist dabei als Werktag anzusehen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies für Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats.
Liebes Mitglied,
Sie haben sich für eine Wohnung bei uns entschieden und gerade Ihre Mitgliedschaft begründet. Sobald Sie nun noch den Nutzungsvertrag unterschrieben haben, können Sie in Ihr neues Zuhause einziehen. Wir wünschen uns, dass Sie sich möglichst lange wie "zu Hause" fühlen. Damit dies auch gelingt, hier ein paar nützliche Tipps, die vieles erleichtern und manchen Ärger verhindern: